
PARSHIP-Ratgeber
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Eine alltägliche Situation: Man füllt ein Formular aus und bleibt an der Zeile hängen, in der man eintragen muss, ob man alleinstehend, verheiratet oder ledig ist. Ärgerlich fragt man sich, ob es denn nötig ist, immer und überall darauf hingewiesen zu werden, dass man nicht verheiratet ist. Wer heiratswillig ist, für den sollte dieser Zustand nicht von Dauer sein. Doch will der Antrag auch nach einer längeren Beziehung nicht kommen, bleibt einem nichts Anderes übrig, als immer wieder das Kreuz im Feld ledig zu machen.
Mit einem festen Partner an seiner Seite ist man im Status ledig nicht allein. Es ist ein ernstes und manchmal auch heikles Thema, aber dennoch sollten Sie sich trauen, über eine Festigung der Beziehung durch eine Hochzeit zu sprechen. Die inneren Sehnsüchte und Wünsche auszusprechen kann durchaus befreiend wirken. Dies ist die einzige Möglichkeit, zu erfahren, wie Ihr Partner über die Situation denkt und wie er sich den weiteren Verlauf ihrer Beziehung vorstellt. Es ist jedoch Vorsicht geboten. Niemals sollten Sie den anderen unter Druck setzen, ihm ein Ultimatum stellen oder ähnliches. Fühlt er sich plötzlich von Ihnen eingeengt, kann das im schlimmsten aller Fälle das Ende der Beziehung bedeuten. Sprechen Sie offen darüber, wenn Ihnen der Status ledig ein Dorn im Auge ist. Wenn Ihrem Partner viel an Ihnen liegt, wird er Verständnis für Sie haben und Ihnen entgegenkommen. Bei großer Abneigung vor religiösen Hochzeitsritualen muss man sich intensiv mit der Situation auseinandersetzen und eine für beide vertretbare Lösung finden. Nicht außer Acht lassen sollte man die Vorteile, die eine Hochzeit, speziell im rechtlichen Bereich, hat.
Heutzutage werden ledig zusammenlebende Partner rechtlich als eheähnliche Gemeinschaft eingeordnet. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher häufig im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Leistungen für Bedürftige benutzt wird. Somit haben sich zumindest einige Rechte unverheirateter Paare, im Verlauf der letzten Jahre, den Verhältnissen einer echten Ehe angepasst. Bei den Pflichten fand diese Anpassung stärker statt. Speziell im Fall von Sozialleistungen sind Paare, die ledig zusammenleben, benachteiligt.
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