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Trauung

Hochzeit, Heirat, Vermählung, Eheschließung - es gibt viele Synonyme für das Wort "Trauung". Alle bedeuten die Verbindung zweier Menschen, die sich gemeinsam niederlassen und einen Hausstand gründen. Trauung bedeutet im Wesentlichen Treue und dass die Brauteltern ihre Tochter dem Bräutigam und die Braut sich selbst einem Mann anvertraut. Heutzutage verliert die Eheschließung mehr und mehr an Bedeutung, da die Rechte von Lebenspartnerschaften immer stärker mit den Rechten der Ehe vergleichbar werden.

Das lebenslange Versprechen

Die Trauung ist der lebenslange Treueschwur der Eheleute vor Zeugen. Sie ist der eigentlich Akt, in dem die Heiratswilligen miteinander vermählt werden. Dabei geben sie sich das gegenseitige Versprechen, sich bis ans Ende ihrer Tage zu lieben, zu achten und zu ehren. Man bindet sich mit der Trauung nun auch vor dem Gesetzgeber an den Partner und schwört, zu diesem in guten sowie auch in schlechten Zeiten zu stehen. Viele Menschen betrachten es als die Krönung ihrer Partnerschaft. Andere wiederum sehen in der Trauung einen unnötigen rechtlichen Akt, der lediglich verbrieft, was zwischen den beiden Partnern sowieso schon ungeschrieben erklärt ist. Manche Menschen sehen darin auch ganz simpel eine rechtliche Institution, die es den Eheleuten einfach erschwert sich zu trennen, wenn zwischen ihnen die Liebe erloschen ist und die Ehe keine Basis mehr hat.

Kirchliche oder standesamtliche Trauung?

Die standesamtliche Trauung ist ein zivilrechtlicher Akt, der ohne hohen Verwaltungsaufwand im Vorfeld und eigentlich auch ohne große Zeremonie stattfindet. Man heiratet normalerweise auf dem Standesamt der Gemeinde, in der man wohnhaft ist. So gesehen klingt eine standesamtliche Eheschließung recht unromantisch. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Paare noch zusätzlich für eine kirchliche Trauung. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Art der Vermählung im deutschsprachigen Raum nur kirchenrechtliche Relevanz hat. Die standesamtliche Eheschließung ist also zusätzlich immer nötig. Auch stehen fehlende Kirchenzugehörigkeit und eventuell unterschiedliche Konfessionen der Brautleute einer Heirat oftmals im Wege. Hierfür gibt es feste kirchliche Regelungen. Damit die Trauung also nicht vor dem Pfarrer endet, noch bevor sie vollzogen werden kann, sollte man sich vorher gründlich über alle notwendigen zivil- und kirchenrechtlichen Schritte für den Bund fürs Leben informieren.

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