Über 70 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage gaben an, dass Sie bereits vor der Eheschließung alle Details regeln würden, um so einem späteren Streit aus dem Wege zu gehen. Ein Ehevertrag ist also gut für die Nerven, schlecht für den Anwalt - und zeitsparend für den Richter. Alle übrigen Aussagen, die entweder klar gegen einen Ehevertrag sind oder diese Entscheidung von der Schwere der partnerschaftlichen Brieftasche abhängig machen wollen, bleiben beide in einer gravierenden Minderheit.
Auch wenn man hier den Untergang der Romantik prophezeit: Es ändert nichts an den Tatsachen, dass die Gesellschaft akzeptieren muss, dass zur soliden Absicherung eines Paares für den Fall einer Scheidung nun mal ein Ehevertrag gehört. Schließlich bezahlt ja auch das Paar letztlich die anfallenden Scheidungskosten und nicht die Gesellschaft, Freunde, Verwandte oder Bekannte. Wer sich hier sträubt und weigert ist eher als blauäugig und naiv zu bezeichnen, denn immerhin endet nahezu jede zweite Ehe nach dem dritten Jahr vor dem Richter. Gut, wer hier beizeiten vorgesorgt und sich abgesichert hat, denn ein Ehevertrag spart nicht nur Geld und Nerven, sondern in erster Linie regelt er auch die Eigentumsverhältnisse an weltlichen Besitztümern.
Andreas Udluft/PARSHIP