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Der Heiratsantrag – oder auch Verlobung, oder Verlöbnis genannt - entwachsen in Österreich keine rechtlichen Verbindlichkeiten. Die Verlobung verpflichtet rechtlich gesehen weder zur Heirat noch zur Erfüllung irgendwelcher Pflichten – auch dann nicht, wenn vor dem Heiratsantrag für den Fall der Trennung etwas vereinbart wurde. Aber das sind natürlich nur die rechtlichen Konsequenzen.
Auch familiäre Konsequenzen zieht der Heiratsantrag nach sich. Nicht umsonst heißt es „Ich heirate eine Familie“, denn mit dem Heiratsantrag und der darauffolgenden Heirat tritt man nicht nur den Bund fürs Leben mit seinem Partner an, sondern auch einen Bund mit der Familie des Partners.
In Österreich gab es viele Brauchtümer rund um die Verlobung und die darauffolgende Hochzeit. Beispielsweise das „um die Hand anhalten“. Dabei fragt der Bräutigam die Eltern seiner Braut, ob er deren Tochter heiraten darf. Aus der Zustimmung der Eltern entstand der nächste Brauch: bei der kirchlichen Trauung führte der Vater die Braut vor den Altar und gab dem Bräutigam die Hand seiner Tochter. Dadurch erhielt die Eheschließung die offizielle Erlaubnis der Eltern und sollte symbolisieren, dass nun der Bräutigam für die Tochter verantwortlich ist. Daher auch die Redewendung „um die Hand anhalten“.
Heute halten nur noch selten Bräutigame bei den Eltern der Braut um die Hand der Tochter an. Doch insbesondere bei konservativen Eltern wird diese Art einen Heiratsantrag zu machen, in Verbindung mit einem kleinen Geschenk an die zukünftigen Schwiegereltern, auch heute noch gern gesehen und öffnet dem zukünftigen Schwiegersohn die Tür in die Familie.